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Willkommen beim Fachbereich Informatik in Recht und Öffentlicher Verwaltung (RVI)

Informatik in Recht und Öffentlicher Verwaltung ist die Bezeichnung für ein Fachgebiet interdisziplinärer Forschung, Lehre und Praxis. Es zielt auf den Synergieeffekt durch Verknüpfung der gewachsenen Kultur im öffentlichen Handeln mit der Sprach- und Denkwelt der Informatik. Aus den Wechselwirkungen der tragenden Disziplinen Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Organisationswissenschaft und Arbeitswissenschaft einerseits und Informatik andererseits haben sich die anwendungsorientierten Disziplinen Rechtsinformatik und Verwaltungsinformatik entwickelt. Ihr gemeinsames Aufgabengebiet umfasst:

  1. Politische Steuerung und rechtliche Regelung der Informatik-Nutzung
  2. Informationsverarbeitung im Rechtswesen (Gesetzgebung, Justiz, Anwaltschaft) und ihre Gestaltung
  3. Informationsverarbeitung in öffentlichen Verwaltungen und ihre Gestaltung
  4. Theoretische Grundlagen der beteiligten Wissenschaftsdisziplinen und deren Verbindung.

Aufgaben und Probleme, die sich aus der Verknüpfung von Informatik, Recht und Verwaltung ergeben, sind die Arbeitsthemen dieses FB der GI.

Besondere Beachtung findet dabei die Vermittlung zwischen technischen Optionen und ihrer normativrechtlichen Gestaltung im gesellschaftlichen Interesse. Probleme wie Aufgabendefinition, Anforderungsdefinition, Organisationsoptimierung, Personalstruktur, Personalqualifizierung und Ressourceneinsatz stehen im Vordergrund, weil Informationsverarbeitung in Recht und Verwaltung in der Regel in Organisationen stattfindet, für die sich mit neuen technischen Optionen auch neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Im einzelnen:
 

Politische Steuerung und rechtliche Regelung der Informatik-Nutzung

  • Informationsrecht und Datenschutz, von rechtspolitischen Modellen bis zu den Fragen ihrer technischen und organisatorischen Umsetzung,
  • Gestaltung der Infrastrukturen für Kommunikation und öffentliche Informationsversorgung,
  • Informatik-theoretische und anwendungsspezifische Grundfragen politisch-rechtlicher Gestaltung der Informatik-Nutzung.
     

Informatik im Rechtwesen

  • Unterstützung der Gesetzesplanung und Gesetzgebung,
  • Forschung und Entwicklung von juristischen Beratungs-, Lern- und Expertensystemen
  • Nutzung von Ergebnissen der Informatik (Produkte, Methoden) in der Rechtspflege.
     

Informatik in öffentlichen Verwaltungen

  • Nutzung von Ergebnissen der Informatik (Produkte, Methoden) in öffentlichen Verwaltungen (Informationssysteme zum Beispiel im Finanzwesen oder in Planung und Statistik),
  • Verfahren und Methoden der Gestaltung von Informationssystemen in Verwaltungsorganisationen und organisationsübergreifend.
     

Theoretische Grundlagen

  • Informatisch-orientierte Strukturtheorie rechtlicher Regelungen, formale Logik und Formalisierung im Recht,
  • Arbeitswissenschaftliche, organisations- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Rechts- und Verwaltungsinformatik,
  • Gestaltungs- und Wirkungsforschung im Anwendungsfeld von Recht und öffentlicher Verwaltung.

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